Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
| Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder | ||
| KRANKENVERSICHERUNG | PENSIONSVERSICHERUNG | |
| Beitragssatz | 6,80 % | 18,50 % |
| Mindestbeitragsgrundlage | € 551,10 / Monat € 6.613,20 / Jahr |
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| Höchstbeitragsgrundlage | € 7.525,00 / Monat € 90.300,00 / Jahr |
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Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 551,10 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage: | |
| täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 215,00 € 6.450,00 € 12.900,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 7.525,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 26. November 2024
Erscheinungsdatum:
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